Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für das Ausleihen von Kostümen
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Kostüm- Verleih Günther - Kostüme für alle Gelegenheiten (auch maßgeschneidert) & Manufaktur für Mode - Schneidermeisterin Christine Drabant (geb. Christine Günther), Helga Günther und Fridolin Günther, Tel. 06400-200303 |
1. Leihgebühr Die Leihgebühr richtet sich nach Ausleihdauer, Qualität und Zubehör des jeweiligen Kostüms. Werden Kostüme im Vorfeld zur Auswahl bereitgestellt, wird eine entsprechende Servicegebühr berechnet,
2. Reservierung und Anzahlung Bei der Reservierung füllt der Mieter einen Mietvertrag aus und leistet eine Im Vertrag wird vermerkt, wann der Mieter das Kostüm abholt und zurückbringt. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben. Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt und nicht an Dritte
Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag erkennt er die Vertragsbedingungen an.
3. Stornierung Bei Stornierung des Auftrages wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Wird ein Kostüm ausgeliehen und nicht gebraucht, ist eine Rückerstattung der Leihgebühr nicht möglich.
4. Abholtermin Beim Abholtermin zahlt der Mieter den Restbetrag der Ausleihgebühr.
5. Transport und Pflege Kostüme und Zubehör sind sorgfältig zu behandeln.
Bitte beachten Sie: Außerdem muss der Mieter darauf achten, dass Hüte/Federn nicht in Kontakt mit Wasser kommen, Wird eine Kopfbedeckung durch nichtsachgerechte Pflege oder falschen Transport beschädigt,
6. Änderungen Änderungen an einem Kostüm dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter und auch dann
7. Rückgabe Die Rückgabe soll zum vereinbarten Termin erfolgen.
Wird der Rückgabetermin bei einem bereits anderweitig vorbestellten Kostüm jedoch überschritten,
Andernfalls berechnet der Vermieter für jeden weiteren Kalendertag der verspäteten Rückgabe 2,50 €/Kostüm.
8. Reinigung, eventuelle Schäden oder Verlust Die Reinigung übernimmt der Vermieter, und ist in der Leihgebühr enthalten.
Bei grober Verunreinigung muss der Mieter die Kosten für eine Spezialreinigung tragen. Entstandene Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden. Für Beschädigungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen. Die Reparaturkosten richten sich nach dem Material und dem Arbeitsaufwand. Bei Verlust eines Kostüms/Zubehörs muss der Mieter den vollen Wertersatz leisten.
Stand Oktober 2010 |